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Aufbauend auf einem Gespräch und Unterlagen zu Deinem Unternehmen erarbeiten wir einen Sanierungsplan.
Wir überführen alle wichtigen Bestandteile Deines Unternehmens in eine neu gegründete Gesellschaft unserer Unternehmensgruppe. Zur Finanzierung des Gegenwertes stehen uns Investoren zur Verfügung. Du bist für das Tagesgeschäft verantwortlich.
Sobald das neue Unternehmen läuft, lassen wir Dich nicht allein. Während der Unternehmenssanierung beraten wir Dich in allen kaufmännischen und steuerlichen Belangen. Unser Controlling ebnet den Weg für eine nachhaltige Sanierung.
Du kannst Dein Unternehmen jederzeit zurückerwerben. Wir empfehlen, so lange damit zu warten, bis sich Dein Betrieb stabilisiert hat. Private Finanzprobleme solltest Du vorher lösen, ggfls. durch ein Schuldbefreiungsverfahren.
Aufbauend auf einem Gespräch und Unterlagen zu Deinem Unternehmen erarbeiten wir einen Sanierungsplan.
Du kannst Dein Unternehmen jederzeit zurückerwerben. Wir empfehlen, so lange damit zu warten, bis sich Dein Betrieb stabilisiert hat. Private Finanzprobleme solltest Du vorher lösen, ggfls. durch ein Schuldbefreiungsverfahren.
Sobald das neue Unternehmen läuft, lassen wir Dich nicht allein. Während der Unternehmenssanierung beraten wir Dich in allen kaufmännischen und steuerlichen Belangen. Unser Controlling ebnet den Weg für eine nachhaltige Sanierung.
Wir überführen alle wichtigen Bestandteile Deines Unternehmens in eine neu gegründete Gesellschaft unserer Unternehmensgruppe. Zur Finanzierung des Gegenwertes stehen uns Investoren zur Verfügung. Du bist für das Tagesgeschäft verantwortlich.
Bei uns stehen kleine und mittlere Firmen im Fokus. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmern, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, den Rücken frei zu halten: Dadurch, dass wir ihren Betrieb kaufmännisch steuern und gegebenenfalls ohne Berücksichtigung der Altverbindlichkeiten Anschub- und Überbrückungsfinanzierungen bereitstellen, können sich unsere Klienten wieder voll und ganz darauf konzentrieren, neue Umsätze zu generieren und das Geschäft damit zu stabilisieren.
Die Erstberatung und die Übertragung sind für Sie absolut kostenfrei. Während der Phase der Betreuung fallen Zinsen für die eventuellen Kosten des Erwerbs des Unternehmens an, sowie Beratungsgebühren für unsere Leistungen und, wenn nötig, Rechtsanwaltskosten. Die genaue Höhe legen wir Ihnen natürlich vorher offen. Sie richtet sich nach dem Einzelfall.
Immer wieder werden wir aufgrund des sehr einfach und gut klingenden Konzeptes gefragt, wo hierbei der Haken ist. Du kannst beruhigt sein: es gibt keinen Haken! Allerdings solltest Du Folgendes wissen und bedenken: Unser Konzept der Unternehmenssanierung funktioniert nur, wenn Dein Unternehmen, bzw. der von Dir zur Übernahme gewählte Teil des Unternehmens SICHER Gewinn erwirtschaftet. Das Konzept eignet sich NICHT für Unternehmen, die sich auch ohne bestehende Schulden nicht rechnen oder für solche, die ihr Konzept erst noch umsetzen wollen, um (vielleicht) in Zukunft Gewinne zu erwirtschaften.
Eine Insolvenz bedeutet für kleine Unternehmen in aller Regel das Ende der Geschäftstätigkeit. Mit unserem Beteiligungsmodell bewahren wir Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern vor der Zerschlagung. Anders als klassische Unternehmensberater haben wir ein einzigartiges Sanierungskonzept entwickelt: Wir erwerben Dein Unternehmen und führen es in einer eigens eingerichteten Betriebsgesellschaft fort.
Ein wichtiger Kunde zahlt nicht, der erhoffte Auftrag bleibt aus: Firmen können aus verschiedenen Gründen in eine finanzielle Schieflage geraten. Im Gegensatz zu Großkonzernen bedeutet eine Insolvenz für kleine Betriebe schnell das Aus, da der Betrieb oft eingestellt wird: Über Jahre aufgebaute Kundenbeziehungen, gewonnenes Know-how und ein gut eingearbeiteter Mitarbeiterstamm gehen so dem Markt verloren.
An erster Stelle steht für uns eine Entlastung von der drückenden Schuldenlast. Unser Lösungsangebot sieht deshalb vor, dass wir uns, ggfls. in Absprache mit dem Insolvenzverwalter, zunächst um Deine Altschulden kümmern. Hierfür erwerben wir Dein Unternehmen. Auf diese Weise verhindern wir, dass es im Zuge der Insolvenz zerschlagen wird. Deinen Betrieb führen wir in einer neuen Gesellschaft fort.
Unsere Mitarbeiter übernehmen in der neuen Gesellschaft sämtliche kaufmännischen Aufgaben: das Controlling, die Buchhaltung und die Kontenführung. Du hingegen konzentrierst Dich wieder voll und ganz auf das Tagesgeschäft, repräsentierst das Unternehmen mit Deiner Belegschaft gegenüber Deinen Kunden und akquirierst neue Aufträge. Selbstverständlich stehen wir Dir bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen im Rahmen der Sanierung zur Seite. Dein Vorteil: Wir bieten Dir und Deinen Mitarbeitern für die Zeit der Sanierung eine sichere und stabile Anstellungs- und Einkommenssituation – und bringen Dein Geschäft gemeinsam nachhaltig auf Kurs. Dank der temporären Übertragung können wir Dein Unternehmen nicht nur kaufmännisch steuern, sondern auf unbürokratischem Wege auch Anschub- und Überbrückungsfinanzierungen leisten. Du erhältst dadurch die Gelegenheit, mit neuen Kunden höhere Umsätze zu erwirtschaften.
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In der Zeit unserer Zusammenarbeit begleiten wir Dich als Business Angel. Durch die Nutzung unserer Plattform für Zahlungsein- und -ausgänge haben wir immer im Blick, wie es um Deine Unternehmung steht – und können ggf. frühzeitig gegensteuern. Wir sorgen ferner dafür, dass stets genügend Kapital auf dem Firmenkonto bleibt, um Finanzamt, Krankenkassen und Lieferanten reibungslos bedienen zu können. Anhand branchenüblicher Kennzahlen erkennen wir, wie effizient Deine Firma arbeitet; bei Bedarf diskutieren wir mit Dir die Möglichkeiten, wie sich die Effizienz steigern lässt. Mit dem Firmenretter-Modell wird Dein Betrieb Teil eines Mischkonzerns: Du führst Dein Geschäft vor Ort, profitierst aber vom professionellen Management und Controlling durch die Muttergesellschaft.
Für unsere Leistungen berechnen wir eine monatliche Pauschale, die sich nach Deinen Erträgen richtet. Diese Pauschale wird erst dann fällig, wenn Dein Betrieb eine solide Liquidität aufweist. Selbstverständlich hast Du jederzeit die Möglichkeit, den Betrieb zurückzukaufen. Bereits zahlreiche ehemals hoch verschuldete Betriebe haben sich mit unserer Hilfe konsolidiert, stabilisiert und konnten an die jeweiligen Klienten zurückübertragen werden.
Natürlich darf es nicht dabei bleiben, dass Dein Geschäftsbetrieb nur einen geringen Überschuss erwirtschaftet. Erfahrungsgemäß steigen die Überschüsse, sobald die Insolvenz abgewendet ist und Du Dich wieder voll und ganz auf Dein Tagesgeschäft konzentrieren kannst, anstatt Dich mit Banken und Gläubigern zu beschäftigen. Ferner helfen Dir unsere Mitarbeiter im Rahmen der Sanierung dabei, Kosten zu senken und Überschüsse zu erhöhen.
In der Regel verfügen unsere Mandanten über keine finanziellen Reserven. Vorab sind deshalb keine Honorare fällig: Wir berechnen unsere Leistung erst dann, wenn die Sanierung gelungen ist und höhere Gewinne erwirtschaftet werden.
Bei der Firmenrettung fallen keine Zahlungen von außen an. Die Honorare müssen erst während der erfolgreichen Sanierung aus den erwirtschafteten Überschüssen geleistet werden. Dabei arbeiten wir mit monatlichen Fix-Pauschalen: Für die fortlaufende Betreuung, das Controlling, die Beratung etc. berechnen wir zwischen 500 und 1.000 Euro pro Monat. Wir stellen diese Pauschalen nur dann in Rechnung, wenn die finanzielle Lage des Unternehmens das erlaubt. Weitere Kosten entstehen nicht. Auch bei Anschub- und Überbrückungskrediten verlangen wir keine privaten Bürgschaften, lediglich Zinsen fallen an.
Das Kapital zum Betrieb Deiner Firma muss von Dir erwirtschaftet werden. Nur in zwei Fällen tätigen wir Investitionen:
Wir begleichen nicht Deine Altschulden. Vielmehr bringen wir Dich durch unser Beteiligungsmodell in einen sicheren Hafen und unterstützen Dich bei der Schuldenregulierung. Durch unsere Hilfe kannst Du mit Deinem Betrieb neue Gewinne erwirtschaften und frisches Geld verdienen. In einem zweiten Schritt beschäftigen wir uns mit den Ansprüchen Deiner alten Gläubiger – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter.
Unser Verfahren der Unternehmenssanierung ist nicht nur legal – es ist auch besonders fair gegenüber Deinen Gläubigern. Der Preis, den wir für Deine Unternehmenswerte (Maschinen, Lagervorräte, Büroeinrichtung) bezahlen, ist deutlich höher als die Summe, die im Fall einer Insolvenz mit Liquidierung und Verkauf dieser Unternehmenswerte erreicht werden kann. Wenn wir in der neuen Firma Gewinne erwirtschaften, ist zudem ein für alle Seiten vorteilhafter Vergleich möglich.
Zwar sieht das Insolvenzrecht auch für kleine und mittlere Unternehmen Möglichkeiten vor, einen insolventen Betrieb fortzuführen. In der Praxis ist dieser Weg aber schwer gangbar. Oft dauert es Wochen und Monate, bis ein Unternehmen wieder handlungsfähig ist; langfristige Vertrauensverluste auf Seiten von Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern sind die Folge. Da kleine Unternehmen keine betriebswirtschaftliche Beratung und keine Hilfe beim Controlling erhalten, begehen sie die Fehler, die sie in die Insolvenz geführt haben, außerdem oft ein zweites Mal.
Die Verwaltungsgesellschaft der Firmenretter bietet Leistungen der Buchführung und der Steuerberatung zu günstigen Konditionen an. Ein Steuer- oder Buchhaltungsmandat ist aber kein “Muss”: Du kannst während und nach der Sanierung weiterhin die Dienste Deiner Buchhalter und Steuerberater in Anspruch nehmen. Für die fortlaufende Buchhaltung und die Lohnbuchhaltung sowie für den Jahresabschluss beziffern wir einen festen Satz, der sich nach dem Umfang der anfallenden Buchungsvorgänge richtet. Du wirst feststellen, dass die Kosten bei uns etwa die Hälfte dessen betragen, was Du bisher für Deine Buchhaltung bezahlt hast; oft entspricht diese Ersparnis den Aufwendungen für unsere Beratungsleistungen.
Wenn Dein Anwalt bereits mit Ihrer Schuldensituation vertraut ist, macht es Sinn, dass wir gemeinsam die Sanierung Deiner Firma in die Wege leiten. Solltest Du noch keinen rechtlichen Beistand haben, empfehlen wir Dir Fachanwälte in Deiner Nähe, mit denen wir zum Teil schon seit vielen Jahren zusammenarbeiten.
Eine Rückübertragung ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Sinn macht die Rückübertragung jedoch erst, wenn Deine Schulden komplett reguliert sind. Im Idealfall bleibst Du so lange unter unserem Schutzschirm, bis sich Dein Betrieb soweit stabilisiert hat, dass Du Dein Tagesgeschäft auch ohne Bankenkredite bestreiten können.
Wenn sich beide Seiten zu einer gemeinsamen Sanierung entschlossen haben, vergehen nur wenige Tage bis Wochen, bis Ihre Unternehmung in der neuen Betriebsgesellschaft weiterläuft. Danach kehrt relativ schnell Ruhe ein: Als Leiter eines schuldenfreien, juristisch und kaufmännisch solide aufgestellten Betriebes kannst Du Dich auf Dein Tagesgeschäft konzentrieren.
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